Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vorbehaltlich der besonderen Regelungen in der Vertragsurkunde und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangt die Norm SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) zur Anwendung.

1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge der Beri Bau AG im Sinne der SIA 118 und, falls nicht anders vereinbart, Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die vorliegenden AGB sind integraler Bestandteil des Werkvertrags (Bestellung) zwischen der Beri Bau AG und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber anerkennt diese AGB vollumfänglich. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Beri Bau AG ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Bestimmungen des OR gelten subsidiär zu diesen AGB. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

2. Preise, Mehraufwand
Sofern nicht anders vereinbart, basieren die Preise der Offerte auf den zum Zeitpunkt der Angebotsstellung geltenden Kosten (z. B. Stundenansätze, Materialkosten, Transportkosten und gesetzliche Abgaben). Stellt die Beri Bau AG fest, dass die vereinbarte Ausführung des Werks einen zusätzlichen Aufwand erfordert, der bei der Offertstellung nicht vorhersehbar war, wird dieser Mehraufwand nach den aktuell gültigen Tarifansätzen verrechnet. Im Nachtrag gelten dieselben Bedingungen. Der Bauleiter ist gemäss SIA 118 verpflichtet, verschiedene Aufgaben vor und während der Ausführung der Arbeiten zu übernehmen. Unterlässt er dies, werden dadurch entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3. Pläne, Berechnungen, Gültigkeitsdauer der Offerten
Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Planunterlagen kostenlos zur Verfügung. Die Beri Bau AG haftet nicht für Schäden oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender oder unzureichender Informationen, Zeichnungen oder Berechnungen entstehen. Die Beri Bau AG geht bei Auftragserteilung davon aus, dass eine erforderliche Baubewilligung vorliegt und die statischen Voraussetzungen gegeben sind. Offerten der Beri Bau AG sind 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern keine andere Gültigkeitsdauer vermerkt ist.

4. Termine
Die in der Offerte angegebenen Baufristen basieren auf einer Schätzung der zu erwartenden Leistungen und der Gegebenheiten vor Ort. Terminverzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Falls der Beginn der Arbeiten nicht vertraglich fixiert wurde, richtet er sich nach der Verfügbarkeit von Fachkräften und Geräten.

5. Übergabe
Nach Abschluss der Arbeiten wird das Werk durch die Beri Bau AG an den Auftraggeber übergeben. Mit der Übergabe gilt das Werk als abgenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk auf Mängel zu prüfen und diese sofort schriftlich zu melden, andernfalls gilt das Werk als vertragsgemäss genehmigt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unberechtigt, gilt das Werk zum Zeitpunkt der Weigerung als abgenommen.

6. Gewährleistung, Haftung
Die Haftung für Sachmängel richtet sich nach SIA 118 Art. 172. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn durch verspätete Fertigstellung), sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Personen- oder Sachschäden haftet die Beri Bau AG im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftpflicht.

7. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Beri Bau AG berechtigt, gewährte Rabatte anteilig zu kürzen und den Skontorabatt vollständig zurückzufordern. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.

8. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für das Domizil der Beri Bau AG zuständige Gericht zuständig. Es gilt Schweizer Recht.

9. Spezielles
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.